AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen für Kurse und Zusatzangebote der Familienbande:
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular und ist verbindlich, wenn nicht drei Wochen vor Kursbeginn eine schriftliche Abmeldung bei uns eingeht. Wenn ein Kurs bei Eingang Ihrer Anmeldung ausgebucht ist, oder aufgrund zu geringer Beteiligung nicht zustande kommt, werden Sie von uns rechtzeitig informiert. Eventuelle Terminänderungen geben wir rechtzeitig bekannt. Bei Anmeldung für Kurse mit PartnerIn wird auch dann die Partnergebühr erhoben, wenn  der/die PartnerIn nicht zum Kurs erscheint oder eine anderweitige Begleitung den Kurs besucht.
Anmeldebestätigung
Eine Anmeldebestätigung erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach Anmeldung per Mail.
Bezahlung
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Die Partnergebühr wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
Privat Versicherte:
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Die Partnergebühr wird nicht von der Versicherung übernommen. Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.

Rücktritt
Die Abmeldung von Kursen muss schriftlich bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn erfolgen, ansonsten ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Nicht wahrgenommene Termine können nicht erstattet bzw. abgerechnet werden, sondern werden vom Teilnehmer selbst getragen. Bei Geburtsvorbereitungen und Rückbildungen gehen Fehlstunden zu Lasten der Teilnehmerin und werden zum 1,3 fachen Kassensatz in Rechnung gestellt. Von der Kursleitung genannte Ersatztermine gelten als verbindlich.